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Neues Merkblatt: Pkw-Nutzung durch Unternehmer
Mittelständische Unternehmer nutzen ihren Pkw üblicherweise sowohl betrieblich als auch privat. Soweit der Pkw aufgrund des betrieblichen Nutzungsumfangs zum Betriebsvermögen gehört, sind einerseits die gesamten Kfz-Kosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Andererseits ist die anteilige Privatnutzung gewinnerhöhend zu erfassen und zu versteuern. Die Höhe des zu versteuernden Privatanteils kann entweder pauschal (1 %-Regelung) oder konkret (Fahrtenbuch) ermittelt werden. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern ist der ermittelte Privatanteil außerdem mit Umsatz zu besteuern. Soweit der betriebliche Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen besteht oder eine Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer vorliegt, sind noch weitere Besonderheiten zu beachten. Dieses Merkblatt beschreibt die aktuelle Rechtslage und gibt Ihnen Gestaltungshinweise an die Hand.
Nähere Einzelheiten finden Sie im STEULi-Merkblatt "Pkw-Nutzung durch Unternehmer".
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Der Beitrag gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler wird keine Haftung übernommen. Der Inhalt ist nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen.



