STEULi-Merkblätter
Wohnsitzwechsel und beschränkte Steuerpflicht

- Benjamin Hirth, Steuerberater
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
steht auch bei Ihnen in nächster Zeit ein berufsbedingter Umzug ins Ausland an? Oder tragen Sie sich ernsthaft mit dem Gedanken, Deutschland der hohen Steuer wegen für immer zu verlassen? In diesem Fall müssen Sie wissen, dass Ihre Steuerpflicht mit dem bloßen Wegzug aus Deutschland keinesfalls endet. Selbst wenn Sie nach Ihrem Wegzug weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen Sie einer (zeitlich unbeschränkten) beschränkten Steuerpflicht mit bestimmten so genannten "inländischen Einkünften". Hierunter fallen u. a. alle Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, die Sie nach Ihrem Wegzug auch weiterhin im Inland ausüben bzw. im Inland verwertet wird oder worden ist, Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird, Einkünfte aus inländischen Kassen, Geschäftsführervergütungen, Einkünfte aus inländischem Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Neben der nur beschränkten Steuerpflicht unterliegen Sie nach Ihrem Wegzug über einen Zeitraum von insgesamt 10 Folgejahren nach Ende des Wegzugsjahres noch einer so genannten erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Mit dem Wegzug endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht.
- Sie waren innerhalb der 10 vorhergehenden Jahre mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig und besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie ziehen in ein Niedrigsteuerland. Ein solches Niedrigsteuerland liegt vor, wenn das Steuerniveau des Wahllandes bei einem Einkommen von 77.000 EUR einer unverheirateten natürlichen Person um mehr als ein Drittel niedriger ist als die entsprechende deutsche Einkommensteuer oder in dem Wahlland eine Vorzugsbesteuerung genießen.
- Sie unterhalten unverändert wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhalten Sie u. a. dann,
- wenn Sie als Unternehmer/Mitunternehmer in Deutschland Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen oder als Unternehmer, Mitunternehmer oder Kommanditist mit einer Gewinnbeteiligung von mehr als 25 % oder eine wesentliche Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft besitzen;
- wenn Ihre Einkünfte aus inländischen Quellen mehr als 30 % Ihrer Gesamteinkünfte betragen oder 62.000 EUR übersteigen;
- wenn Sie Vermögen in Deutschland unterhalten, aus dem Erträge fließen und diese Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte wären und das Vermögen mehr als 30 % Ihres Gesamtvermögens ausmacht oder 154.000 EUR übersteigt.
Zur Begründung einer erweitert beschränkten Steuerpflicht genügen ferner bloße mittelbare wesentliche wirtschaftliche Interessen, beispielsweise eine Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft, die ihrerseits unmittelbar wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht setzt auch nicht voraus, dass Sie unmittelbar von Deutschland aus in ein niedrig besteuerndes Land auswandern. Entscheidend ist nur, dass die Ansässigkeit in diesem Gebiet innerhalb des Zehnjahreszeitraums nach dem Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht begründet wird.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die Sie nach Ihrem Wegzug noch erzielen, begründen hingegen keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen. Spätestens hier wird Ihnen die Komplexität der steuerlichen Regelungen in Verbindung mit einem Wohnsitzwechsel deutlich werden. Hinzu kommt, dass Sie ggf. diverse "Wegzugssteuern" in Kauf nehmen müssen. Dies z. B. dann, wenn Sie bestimmte Unternehmensbeteiligungen besitzen. Der Fiskus kann Ihnen hier einen Verkauf diverser Beteiligungen und Vermögenswerte beim Wegzug unterstellen und die stillen Reserven besteuern. Sofern Sie in solchen Fällen keinen tatsächlichen Verkauf durchführen, müssen Sie die Steuern aus der eigenen Tasche zahlen. In dieser Hinsicht würden ich Ihnen eine umfassende Liquiditätsplanung empfehlen, zu der ich Sie gerne unterstützen. Ferner prüfe ich gerne für Sie, ob es sich bei Ihrem Wahlland um ein Niedrigsteuerland handelt und ob ggf. für Sie die erweitert beschränkte Steuerpflicht zum Tragen kommen würde. In einem Gespräch mit mir erläutere ich Ihnen gerne weitere Details und zeigen Ihnen den für Sie optimalen Gestaltungsweg auf.
Wegzugsbesteuerung entschärft
Auf Druck der Europäischen Union musste der Gesetzgeber nationale Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung wesentlich entschärfen. Wegzügler mussten bisher wenn sie wesentliche Beteiligungen an einem deutschen Unternehmen besaßen, die daraus resultierenden stillen Reserven versteuern. Der Fiskus unterstellte hierbei bei Wegzug einfach einen Verkauf dieser Beteiligungen und Vermögenswerte. Sofern in solchen Fällen kein tatsächlicher Verkauf gewollt oder möglich war, mussten die Steuern aus der eigenen Tasche gezahlt werden . Nach neuem Recht wird zwar in solchen Fällen noch eine Wegzugssteuer berechnet und festgesetzt. Sie wird Ihnen jedoch auf Antrag bzw. von Amts wegen gestundet. Der Umfang der Stundung, die Notwendigkeit der Erfüllung einer Sicherheitsleistung oder ob ein Stundungsantrag erforderlich ist, hängt davon ab, in welches Land Sie verziehen wollen. In einem Gespräch mit mir erläutere ich Ihnen gerne weitere Details und zeigen Ihnen den für Sie optimalen Gestaltungsweg auf
Sonderregelungen für die Schweiz
Die Schweiz zählt zweifellos zu den attraktivsten Destinationen deutscher Auswanderer. Dies hat natürlich auch der Fiskus erkannt und in das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zahlreiche Hürden eingebaut, die Sie jedoch gemeinsam mit mir unter bestimmten Voraussetzungen umgehen können. Das Hauptproblem eines Wohnsitzwechsels in die Schweiz besteht darin, dass Deutschland aus deutschen Quellen stammende Einkünfte oder in Deutschland belegene Vermögenswerte eines Wegzüglers nach dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu 5 Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt besteuern darf (das Wegzugsjahr eingerechnet sind es sogar 6 Jahre). Dies gilt auch, wenn der steuerrelevante Wohnsitz nach dem DBA in der Schweiz begründet ist und der Schweiz das Besteuerungsrecht zukommt.
Sollten Sie also den Umzug in die Schweiz als Steuersparmodell sehen, sollten Sie zuerst mit mir Kontakt aufnehmen. Ich erläutern Ihnen gerne, mit welchen Einkünften aus deutschen Quellen Sie besser noch 5 bzw. 6 Jahre warten (können) sollten, sofern Sie der deutschen Steuerpflicht entkommen wollen. Ich erläutern Ihnen auch, unter welchen Voraussetzungen Sie dem erweiterten Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus innerhalb der fünf- bzw. sechsjährigen Karenzfrist - im Fachjargon "überdachende Besteuerung" genannt - entgehen können.
Schließlich müssen Sie im Fall eines Umzugs in die Schweiz Ihren deutschen Wohnsitz definitiv aufgeben. Solange Sie nämlich auch in Deutschland eine Zweitwohnung beibehalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, hält die so genannte überdachende Besteuerung des deutschen Fiskus permanent an. Eine Wohnsitznahme in der Schweiz hätte Ihnen unter diesen Umständen definitiv keine Steuervorteile gebracht.
Wie Sie erfahren konnten, kommt es für eine steueroptimale Gestaltung eines Wohnsitzwechsels vor allem auf den Wegzugszeitpunkt, das Wegzugsland und der dortigen Besteuerung sowie Art bzw. Umfang jener Interessen bzw. jenes Vermögens an, die/das Sie in Deutschland auch nach Ihrem Wegzug verfolgen bzw. weiterhin besitzen. Während Sie bei einem arbeitsbedingten Umzug im Regelfall nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Länderwahl oder des Zeitpunktes des Umzuges haben, können Sie einen steuerlich motivierten Wegzug optimal gestalten, beispielsweise, indem Sie noch vor dem Jahreswechsel den Umzug durchführen und so Ihre Steuerpflicht und sämtliche Karenzfristen um ein Jahr verkürzen.
Ich werde zusammen mit Ihnen Ihren bevorstehenden Wohnsitzwechsel steueroptimal vorbereiten. Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für einen Wohnsitzwechsel aus steuerlicher Sicht bzw. für ein Informationsgespräch gemeinsam mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.
Freundliche Grüße aus Malsch bei Karlsruhe
Benjamin Hirth
Steuerberater
Checkliste: Wohnsitzwechsel und beschränkte Steuerpflicht
Steuerlich notwendige Maßnahmen beim Wohnsitzwechsel
Wohnsitzaufgabe in Deutschland
- Aufgabe des Lebensmittelpunktes; Mitzug der Familie ist obligatorisch
- Vorhandene Wohnung verkaufen, fremd vermieten bzw. Mietvertrag kündigen
- Aufgabe aller sonstigen Wohnmöglichkeiten (Zimmer bei Eltern, Bekannten usw.)
- Abmeldung bei den Meldebehörden
- Dokumentation des Wegzugs durch ggf. zollrechtliche Dokumente aus Transport von Umzugsgegenständen usw.
- Abmeldung des Telefonanschlusses und Nachsendeantrag bei der Post stellen
- Deutsche Versicherungen kündigen oder ruhen lassen
- Übertragung des wesentlichen Vermögens ins Ausland, sofern das in Deutschland belegene Vermögen mehr als 30 % vom Gesamtvermögen bzw. mehr als 154.000 EUR beträgt.
- Anwesenheitstage in Deutschland jährlich dokumentieren
Wohnsitznahme im Ausland
- Anmeldung bei den zuständigen Behörden
- Einholung einer Aufenthaltsbewilligung
- Immobilie kaufen oder festen Mietvertrag abschließen
- Dokumentation von Strom-/Wasserverbrauch
- Eröffnung von Bankkonten vor Ort
- Antrag auf Einrichtung einer festen Telefonverbindung
- Ggf. notwendige ausländische Versicherungen abschließen
- Ggf. Führerschein umschreiben lassen.
Besonderheiten bei Arbeitnehmertätigkeit im Ausland
- Einholung einer Arbeitsbewilligung



