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Montag, 06. September 2010

Das beruflich genutzte Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein zu einer Wohnung gehörender – aber vom übrigen Wohnbereich abgetrennter – Raum, der ausschließlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken genutzt wird. Das Merkblatt erläutert Ihnen die steuerlichen Einzelheiten.

Dieses STEULi-Merkblatt hat den Stand Oktober2009.